Infos
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Gastgewerbegesetz (GGG)
Das Gastgewerbegesetz (GGG) vom 11.11.1993 ordnet die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken. Dem Gesetz sind gewerbsmässige Tätigkeiten unterstellt.
Als Ausübung des Gastgewerbes gelten:
Das Beherbergen von Gästen, die Abgabe von Speisen oder Getränken zum Konsum an Ort und Stelle sowie das Überlassen von Räumen für den Konsum von Speisen und Getränken.
Als Handel mit alkoholischen Getränken gilt der Verkauf an den Endverbraucher, sofern die Getränke nicht zum Konsum an Ort und Stelle bestimmt sind.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Betriebsbewilligungen und Einzelbewilligungen.
Betriebsbewilligungen:
Diese werden für ein bestimmtes Grundstück erteilt und legen die Betriebsart und den Umfang des bewilligten Betriebes fest.
Es wird zwischen folgenden Betriebsbewilligungen unterschieden:
A Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
B Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank
C Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
D Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank
E Lokal für nicht öffentliche Veranstaltungen.
Betriebsbewilligungen lauten auf eine verantwortliche Person und sind unbefristet gültig. Wechselt die verantwortliche Person, ist eine neue Betriebsbewilligung einzuholen.
Einzelbewilligungen:
Für folgende Anlässe ist ein Einzelbewilligung erforderlich:
F Festwirtschaften
G Degustationen für die öffentliche Abgabe von Kostproben alkoholischer Getränke.
Einzelbewilligungen sind für bestimmte, zeitlich genau begrenzte Veranstaltungen gültig.
Die Anleitung zur Selbstkontrolle für Clubs-, Vereins- und Festwirtschaften finden Sie hier.
Polizeistunde:
Gastgewerbebetriebe dürfen nicht vor 05.00 Uhr geöffnet werden und sind spätestens um 00.30 Uhr des folgenden Tages zu schliessen.
Überzeit:
Betriebe können für 24 frei wählbare Anlässe pro Jahr längere Öffnungszeiten bis spätestens 03.30 Uhr des folgenden Tages beantragen.
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Massgebend ist der Originaltext im akutellen Gastgewerbegesetz (GGG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungsstatthalteramt.
Gesuche:
Gesuch Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Gesuch für gastgewerbliche Einzelbewilligungen
Gesuch für Überzeitbewilligung
Gastgewerbeverordnung
L-GAV
L-GAV (Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe): Unter diesem Link finden Sie Musterverträge, Downloads von verschiedenen Dokumenten, Fragen & Antworten usw.
Grosser Rat
Der Grosse Rat ist das Parlament - die gesetzliche Behörde - des Kantons Bern und tagt an fünf Sessionen pro Jahr.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Grossen Rates gehören:
- die Gesetzgebung
- die Ausübung der Oberaufsicht über die Regierung, die Kantonsverwaltung und die Gerichte
- die Beschlussfassung über den Voranschlag und die Steueranlage des Kantons sowie
- die Genehmigung des Geschäftsberichtes
Die Verhandlungen des Grossen Rates sind öffentlich und können von der Zuschauertribüne des Rathauses aus verfolgt werden.
Jugendschutz
Alkohol- und Tabakprävention ist keine Frage des Goodwills, sondern Teil gesetzlicher Bestimmungen.
Hier die wichtigsten Jugendschutzvorschriften in Kürze:
- Verkauf von Bier und Wein ab 16 Jahren, Verkauf von Spirituosen und Tabak ab 18 Jahre
- Alterüberprüfung durch Ausweiskontrolle (Pass, ID, Führerausweis)
- Warnhinweisschilder gut sichtbar beim Verkaufspunkt anbringen
- Kein Alkohol an Betrunkene
Im Kanton Bern gilt auf öffentlichem oder von diesem einsehbaren privaten Grund ein generelles Werbeverbot für Tabak und alkoholische Getränke (keine Plakate, Sonnenschirme, Werbematerialien, Verteilen von Gratismustern etc.).
Die Merkblätter "Einhaltung der Alkohol- und Tabakabgabebestimmungen" und "Werbeverbot für Tabak und alkoholische Getränke " geben Ihnen Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen, einen Überblick über die Altersgrenzen und einige Anregungen zum Umgang mit jugendlicher Kundschaft.
Links
Gastroconsult
Treuhand für Hotellerie und Restauration
direktion@gastroconsult.ch
www.gastroconsult.ch
GastroSocial
Partner für sämtliche Sozialversicherungen
info@gastrosocial.ch
www.gastrosocial.ch
GastroSuisse
Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz
info@gastrosuisse.ch
www.gastrosuisse.ch
Hotel&Gastro-formation
Paritätische Vereinigung der regionalen und kantonalen Berufsverbände des Gastgewerbes im Kanton Bern
info@gastrofmationbern.ch
www.gastroformationbern.ch
Berner KMU
Dachverband der kleinen und mittleren Unternehmen KMU im Kanton Bern
info@bernerkmu.ch
www.bernerkmu.ch
Kanton Bern
Offizielle Website
info.ai@sta.be.ch
www.be.ch
hotelleriesuisse
Unternehmerverband der Schweizer Hotelbetriebe
info@hotelleriesuisse.ch
www.hotelleriesuisse.ch
GastroProfessional
Know-how bei GastroSuisse
info@gastrosuisse.ch
www.gastroprofessional.ch