Anmeldung Berufsbildnerkurs

Hinweise

Das Kurssekretariat bleibt vom 23. Dezember 2025, 12.00 Uhr, bis und mit 4. Januar 2026 geschlossen. Kursanmeldungen werden ab 5. Januar bearbeitet.

CHF 700.00 inkl. Lehrmittel für GastroBern Verbandsmitglieder un ihre Mitarbeitenden CHF 750.00 inkl. Lehrmittel für Nichtmitglieder

Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Die Anmeldung kann bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenlos rückgüngig gemacht werden. Bei Nichterscheinen oder schriftlicher Abmeldung später als 4 Wochen vor Beginn, sind Kosten in der Höhe von CHF 500 für GastroBern Verbandsmitglieder bzw. CHF 680 für Nichtmitglieder zu entrichten.

Als künftige/r Berufsbildner/in ist ein EFZ im auszubildenden Beruf grundsätzlich erforderlich - vgl. Bildungsverordnung.
Bitte beachten Sie, dass die Bewilligung für die Ausbildung einer/eines Lernenden durch das jeweilige kantonale Amt für Berufsbildung erfolgt.

Der Berufsbildnerkurs wird im Jahr 2026 durch den L-GAV mit CHF 300 subventioniert.

Wichtig: Die L-GAV Unterstützung ist gesamtschweizerisch auf eine maximale Teilnehmerzahl beschränkt.

Berufsbildnerkurs


Beruf


Personalien


Arbeitgeber


Rechnung


Aus- und Weiterbildung


Berufserfahrung


Der Betrieb muss zwingend dem L-GAV des Schweizer Gastgewerbes unterstellt sein.
CHF 3'300 pro Teilnehmer:in mit Neustart in den Jahren 2021 und 2022 (Bildungsoffensive)
CHF 2'400 pro Teilnehmer:in (2020 und ab 1. Januar 2023)
CHF 168 pro Seminar-/Prüfungstag für den Arbeitgeber (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 für Teilnehmer:in, die im 2021 oder 2022 das Seminar neu starten)
CHF 122 pro Seminar-/Prüfungstag für den Arbeitgeber (2023)
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten!

Merkblatt Kostenzusammenstellung

(Gilt für Kurse mit Start ab 1. Januar 2025)

Falls nein:
Haben Sie im letzten halben Jahr vor Ihrer Anmeldung bei einem Betrieb gearbeitet, wo Sie dem Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe (L-GAV) zwingend unterstellt waren?

Bitte beachten Sie, dass die L-GAV-Kontingente beschränkt sind.

Falls Sie eine der vorangehenden L-GAV-Fragen mit "Ja" beantwortet haben, erhalten Sie einen entsprechenden L-GAV-Antrag zum Ausfüllen. Erst wenn dieser Antrag fristgerecht und vollständig eingereicht wird und durch die Kontrollstelle L-GAV in Basel bewilligt wird, ist die Finanzierung gesichert. Bitte beachten Sie, dass die L-GAV-Kontingente beschränkt sind. Ob der Berufsbildnerkurs im Jahr 2026 auch L-GAV subventioniert wird, wird im November/Dezember publiziert werden können.



Änderungen (Inhalt, Dauer, Bedingungen, Preis, Stundenplan, Ansätze, Rückvergütungen usw.) bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Sämtliche Versicherungen sind Sache der Teilnehmer:innen.