- 17.01.2025
Mindestlöhne 2025
Positiv ist insbesondere aus administrativen Gründen, dass die Erhöhung nicht rückwirkend erfolgt. Bei den Saisonarbeitsverträgen erfolgt die Anpassung auf Beginn der Sommersaison (die Wintersaison dauert spätestens bis zum 30. April 2025; die Sommersaison beginnt ab 1. Mai 2025).